2% Skonto bei Vorkasse*
verkauf@bk-musik.de
Telefonische Beratung: 04941/9183511

Garantie & Produktregistrierung

clp-5j-newt

YAMAHA Digitalpiano

1. Allgemeines Yamaha Garantiedokument

2. K
ostenlose Garantie-Verlängerung*

* Bitte registrieren Sie Ihr Instrument innerhalb von 6 Monaten nach den Kaufdatum und Sie erhalten eine Garantieverlängerung
von 2 auf 5 Jahre.
Die verlängerte Garantiezeit gilt für alle Modelle der AvantGrand-Serie (Modelle: NU1X, N1, N1X, N2, N3X) und für alle Digital Pianos aus der Clavinova-Serie (CSP-150/CSP-170/CLP-725/CLP-735/CLP-745/CLP-665GP/CLP-775/CLP-785/CLP-795GP/CVP-701/CVP-705/CVP-709/CVP-709GP, CVP-805/CVP-809/CVP-809GP), die innerhalb des Aktionszeitraums 01. April 2020 bis 31. März 2022 gekauft (Datum des Kaufbelegs) wurden.

Die Garantieverlängerung ist gegen Vorlage des Kaufbelegs und dem 2+3 Garantiezertifikat gültig. Das Garantiezertifikat sendet Yamaha Ihnen innerhalb von 48 Stunden nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail zu.

Diese Sonderaktion gilt ausschließlich in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slokwai, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Bildschirmfoto-2021-05-02-um-10-35-51
Bitte registrieren Sie Ihr Instrument hier

Das Garantiezertifikat sendet YAMAHA Ihnen innerhalb von 48 Stunden nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail zu.

YAMAHA Blasinstrumente

Bildschirmfoto-2022-07-25-um-15-20-04 

Yamaha Kunden können ihre Investitionen noch besser schützen, indem sie ihre Garantie kostenlos auf 5 Jahre verlängern!

An dieser Aktion kann jeder Kunde teilnehmen, der ein neues Yamaha Blech- oder Holzblasinstrument* bei einem offiziellen Yamaha Händler kauft.
Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen Kunden ihr neues Instrument innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auf der Yamaha Website unter folgender URL registrieren:

Bitte registrieren Sie Ihr Instrument hier

* Das Angebot gilt für Instrumente, die nach dem 1. Juli 2022 gekauft werden

YAMAHA Garantiedokument


ROLAND

ROLAND Germany GmbH übernimmt bei nachgewiesenem Garantieanspruch (Kaufbeleg mit Datum und Seriennummer) gegenüber Endkunden und Distributoren in Deutschland und Österreich folgende Garantiezeiten, beginnend ab Kaufdatum:

  • 10 Jahre auf die Roland Digital Piano Modelle LX-17, LX-7, HP605, HP603, HP-504, HP-506, HP-508, HPi-50e und LX-15e, sofern diese nach dem 1. Dezember 2014 erworben und innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf registriert wurden
  • 5 Jahre auf Boss Kompaktpedale
  • 3 Jahre auf Roland und weitere Boss Produkte
  • 2 Jahre auf Roland System Group
  • 1 Jahr auf Zubehör

ROLAND verpflichtet sich gemäß der aufgeführten Garantiebedingungen zu einer kostenfreien Instandsetzung des Produkts oder einem gleichwertigen Ersatz. Die Wahl der Garantieleistung obliegt ROLAND.

Bitte kontaktieren Sie als erstes Ihren ROLAND Fachhändler. Er prüft, ob es sich um ein Anwendungsproblem oder einen Defekt handelt. Bei Letzterem kümmert er sich um die Garantieabwicklung.

Zudem bitten wir Sie im Falle einer Reklamation um eine detaillierte Fehlerbeschreibung und Informationen zu Ihrer Konfiguration (zusätzlich angeschlossene Geräte, z.B. via MIDI, …). Als Garantienachweis fügen Sie bitte den Kaufbeleg bei, da Sie ansonsten einen Kostenvoranschlag erhalten.

Folgende Punkte sind darüber hinaus zu beachten:

  • Führen Sie vorab ein Back-Up Ihrer persönlichen Daten durch. Für im Rahmen der Prüfung oder Instantsetzung verloren gehende oder beschädigte Daten wird keine Haftung übernommen
  • Sollten Sie das Gerät verschicken, benutzen Sie bitte eine transportsichere Verpackung


Zur Sicherung etwaiger Garantieansprüche und einer schnellen Abwicklung empfehlen wir die Registrierung Ihres Produkts auf der ROLAND Website:

* Bitte registrieren Sie Ihr Instrument

https://www.roland.com/de/garantieabwicklung/

 

KAWAI

5 Jahre Garantie auf alle KAWAI Digitalpianos

KAWAI als einer der renomiertesten Hersteller von akustischen Flügeln, Klavieren und Digitalpianos steht für Qualität seit 1927. 

Diese lange Historie mit all Ihrer Erfahrung im Instrumentenbau hat uns überzeugt Ihnen eine besondere Sicherheit beim Kauf eines KAWAI Digitalpianos zu geben.

Daher geben wir für jedes Digitalpiano Modell der Serien CS, CA, CN, ES, MP und VPC eine Herstellergarantie von 5 Jahren.

Diese Garantie gilt rückwirkend für alle ab Juli 2015 neu gekauften KAWAI Digitalpianos.

Die genauen Details zu den Garantiebedingungen finden Sie hier:

KAWAI Digitalpiano Garantie Dokument


3 Jahre BÖKE-MUSIK Garantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) übernimmt BÖKE-MUSIK 3 Jahre Garantie auf entsprechend gekenzeichnete Artikel.

Diese freiwillige Händlergarantie ist nachrangig gegenüber einer eventuellen Herstellergarantie.
Die Rechte aus dem Garantievertrag ruhen insoweit, als dass die Hersteller/Vertriebe der gelieferten Gegenstände aus eigenem Recht sich zu Garantieleistungen verpflichtet haben.
Erfolgt die Anzeige eines Garantieanspruches innerhalb von 24 Monaten ab Gefahrübergang, gilt die Regelung der gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung).

Für die erweiterte Garantie gelten folgende Regelungen:

1. Die erweiterte Garantie leistet BÖKE-MUSIK für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Materialfehler und/oder einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Der Anspruch steht nur Verbrauchern gem. § 13 BGB zu und kann nicht abgetreten werden.

2. Die erweiterte Garantie ist beschränkt auf die kostenlose Beseitigung von Mängeln.

3. Die dreijährige Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
- Bei Gebrauchtwaren
- Bei Mängeln am Produkt, die auf nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen in der Bedienungsanleitung,  durch Überlastung, durch mangelnde Wartung/Pflege, oder durch Reparaturversuchen unbefugter Dritter zurückzuführen sind.
- Für Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Instrumentes entstandene Kosten.
- Bei Produkten, an denen Veränderungen vorgenommen wurden.
- Bei Produkten und/oder deren Bestandsteilen, die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B. Saiten, Sticks, Batterien, Röhren, Verschleiß von Tastaturen, Tastaturmechaniken, Gummikontakten, Pedalen, Schaltern,  Bedientasten oder Reglern aufgrund natürlicher Abnutzung.
- Bei Beeinträchtigung durch Feuchtigkeit, Flüssigkeiten oder Salze und Säuren aus Körperausdünstungen.

4. Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit unter Vorlage des originalen Kaufbeleges geltend gemacht werden.

5. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder dem Neubeginn der Garantiezeit.